Erfahrungsgemäß ist die erste Frage vieler Pferdebesitzer, dessen Pferde beschlagen sind, ob es möglich ist ihr Pferd barhuf laufen zu lassen.
Die Antwort darauf ist gan klar und einfach.
Generell gilt: Ist der Abrieb des Hufes (z.B. bei Kutschpferden) größer als das Wachstum der Hornkapsel, so wird ein Abriebschutz benötigt. Ob dies in Forn eines Beschlages z.B. Eisen oder Kunststoffbeschläge, oder in Form eines Abriebschutzes durch Hufschuhe besteht, ist dabei irrelevant. In den meisten Fällen ist es jedoch so, dass kein erhöhter Abrieb des Hufes besteht und somit auch kein Hufschutz benötigt wird.
So bietet der Beschlag eines Pferdes nicht nur den Vorteil des Abriebschutzes, sondern auch viele Nachteile für die Pferdegesundheit:
Kontakt:
Tel.: 0152/21678203
E-Mail: pferdetherapiechristinbaar@gmail.com
Ich bin für Sie regelmäßig mobil unterwegs in folgenden Gebieten: Landkreis Heidekreis, Landkreis Rotenburg - Wümme.
Gerne besuche ich Sie auch in anderen Gebieten. Sprechen Sie mich an!